Tipps zur Förderung
Förderung für Fenster, Balkon- Terrassentüren sowie Haustüren
Förderung für Treppenlifte
Grundsätzlich müssen die neuen energieeffizienten Fenster einen U-Wert von 0,95 W/(m²K) oder darunter haben.
Genauer:
- Uw 0,95 W/(m²K) oder besser für Fenster, Balkon- und Terrassentüren
- Uw 1,10 W/(m²K) oder besser, wenn Sie barrierearme oder einbruchshemmende Fenster, Balkon- oder Terrassentüren einbauen.
- UD 1,3 oder besser für Außentüren wie z. B. Haustüren.
Variante 1.) Förderung durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Der BAFA- Fördersatz beträgt 15% der förderfähigen Kosten. Wird die Sanierungsmaßnahme als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFB) umgesetzt, wird ein zusätzlicher Förderbonus von 5% gewährt. Damit beträgt die maximal mögliche Gesamtförderung für den Einbau neuer Fenster 20%.
Voraussetzung: Bei der Planung und Antragsstellung muss ein zertifizierter Energieeffizienzexperte (EEE) oder Energieberater eingebunden sein.
Variante 2.) KfW Förderung (Kreditanstalt für Wiederaufbau) über Kredite Nr. 261,159,358/359
Variante 3.) Alternativ zur Förderung können Sie auch 20% der Kosten steuerlich absetzten, über 3 Jahre verteilt.
Jahr 1) 7%
Jahr 2) 7%
Jahr 3) 6%
Voraussetzung: Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen. Die Variante 3) ist auch ohne Energieberater möglich.
Darüber hinaus erhalten Sie 20% Steuerrückerstattung auf die Montageleistung (Haushaltsnahe Dienstleistung) Voraussetzung: Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen.
Die Montageleistung beinhaltet die Demontage, Montage und Entsorgung der Fenster. Das Montagematerial ist nicht abzugsfähig.
Förderung für den Treppenlift
Variante 1) Pflegekasse
Bei Vorliegen eines Pflegegrades kann die Pflegeversicherung ihren Treppenlift mit bis zu 4.180,00 € fördern
Variante 2) KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Kredit Nr. 159
Variante 3) Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung
Übernimmt die Kosten vollständig, wenn der Treppenlift aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsentfalls notwendig ist.
Variante 4) Sozialamt
Sozialämter können bei entsprechenden finanziellen Voraussetzungen helfen.
Variante 5) Steuerliche Behandlung
Die Anschaffungskosten können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgezogen werden.
Darüber hinaus erhalten Sie 20% Steuerrückerstattung auf die Montageleistung (haushaltsnahe Dienstleistung) Voraussetzung: Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen.
Je nach Förderweg gibt es spezielle Voraussetzungen. Fragen Sie uns. Wir helfen gerne.
