Tipps zur Förderung 

Förderung für Fenster, Balkon- Terrassentüren sowie Haustüren
Förderung für Treppenlifte

Grundsätzlich müssen die neuen energieeffizienten Fenster einen U-Wert von 0,95 W/(m²K) oder darunter haben. 

Genauer: 

  • Uw 0,95 W/(m²K) oder besser für Fenster, Balkon- und Terrassentüren 
  • Uw 1,10 W/(m²K) oder besser, wenn Sie barrierearme oder einbruchshemmende Fenster, Balkon- oder Terrassentüren einbauen. 
  • UD 1,3 oder besser für Außentüren wie z. B. Haustüren.


 

Variante 1.) Förderung durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Der BAFA- Fördersatz beträgt 15% der förderfähigen Kosten. Wird die Sanierungsmaßnahme als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFB) umgesetzt, wird ein zusätzlicher Förderbonus von 5% gewährt. Damit beträgt die maximal mögliche Gesamtförderung für den Einbau neuer Fenster 20%.

  • Die förderfähigen Kosten sind ohne individuellen Sanierungsfahrplan auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit begrenzt.
  • Liegt zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und ist der Fenstertausch darin als Maßnahme aufgeführt, kann ein iSFP‑Bonus von 5 Prozentpunkten hinzukommen. Dieser Bonus wird jedoch erst ab förderfähigen Kosten von mehr als 30.000 € (bei Wohngebäuden mit einer Wohneinheit) gewährt und nur auf den Teil der Kosten berechnet, der über dieser Grenze liegt.

Voraussetzung: Bei der Planung und Antragsstellung muss ein zertifizierter Energieeffizienzexperte (EEE) oder Energieberater eingebunden sein.

Variante 2.) KfW Förderung (Kreditanstalt für Wiederaufbau) über Kredite Nr. 261,159,358/359

Variante 3.) Alternativ zur Förderung können Sie auch 20% der Kosten steuerlich absetzten, über 3 Jahre verteilt.

Jahr 1)  7%

Jahr 2) 7%

Jahr 3) 6%

Voraussetzung: Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen. Die Variante 3) ist auch ohne Energieberater möglich.

Darüber hinaus erhalten Sie 20% Steuerrückerstattung auf die Montageleistung (Haushaltsnahe Dienstleistung) Voraussetzung: Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen.

Die Montageleistung beinhaltet die Demontage, Montage und Entsorgung der Fenster. Das Montagematerial ist nicht abzugsfähig.

 

Förderung für den Treppenlift

Variante 1) Pflegekasse

Bei Vorliegen eines Pflegegrades kann die Pflegeversicherung ihren Treppenlift mit bis zu 4.180,00 € fördern

Variante 2) KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Kredit Nr. 159

Variante 3) Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung

Übernimmt die Kosten vollständig, wenn der Treppenlift aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsentfalls notwendig ist.

Variante 4) Sozialamt

Sozialämter können bei entsprechenden finanziellen Voraussetzungen helfen.

Variante 5) Steuerliche Behandlung

Die Anschaffungskosten können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgezogen werden.

Darüber hinaus erhalten Sie 20% Steuerrückerstattung auf die Montageleistung (haushaltsnahe Dienstleistung) Voraussetzung: Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen.

 

Je nach Förderweg gibt es spezielle Voraussetzungen. Fragen Sie uns. Wir helfen gerne.

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